Stand: September 2026
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO gilt zwischen dem Verantwortlichen (Kanzlei bzw. Mandant) und der Dafter 24 UG (haftungsbeschränkt) als Auftragsverarbeiter für die Nutzung der Dafter24-Plattform.
1. Gegenstand und Dauer
Dafter 24 UG (haftungsbeschränkt) verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, soweit dies für den Betrieb der Buchhaltungsplattform Dafter24 erforderlich ist (Belegaufnahme, Extraktion, Speicherung, Export). Die Verarbeitung dauert für die Vertragslaufzeit und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
2. Art der Daten und betroffene Personen
- Stammdaten von Mandanten, Kreditoren und Mitarbeitenden (Name, Adresse, Steuernummer, IBAN)
- Belege und Kontoauszüge sowie daraus extrahierte Buchungsdaten
- Zugangsdaten und Protokolle der Plattformnutzung
Betroffene sind Mandanten der Steuerkanzlei, deren Geschäftspartner sowie Beschäftigte, soweit Lohnunterlagen verarbeitet werden.
3. Weisungen und Pflichten
Dafter24 verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, soweit nicht eine rechtliche Verpflichtung besteht. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und für die Information Betroffener verantwortlich.
4. Unterauftragsverarbeiter
Dafter24 setzt folgende Kategorien von Unterauftragsverarbeitern ein:
- Hetzner Online GmbH – Object Storage und Hosting in der EU (Speicherung von Belegdateien und Anwendungsdaten)
- Keycloak (selbst betrieben bzw. beim Hosting-Anbieter in der EU) – Identitäts- und Zugriffsverwaltung
- Google Ireland Limited / Google Gemini – KI-gestützte Belegextraktion als Auftragsverarbeitung, soweit der Kunde den Anbieter „gemini“ gewählt hat
5. Technische und organisatorische Maßnahmen
Die TOM von Dafter24 sind in dem gesonderten Dokument „Technische und organisatorische Maßnahmen“ unter /tom beschrieben und Bestandteil dieses AVV.
6. Unterstützung, Löschung, Nachweis
Dafter24 unterstützt den Kunden bei Betroffenenanfragen, Meldepflichten und Datenschutz-Folgenabschätzungen im angemessenen Umfang. Nach Ende der Verarbeitung löscht oder gibt Dafter24 die Daten nach Weisung zurück, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Nachweise (Verarbeitungsnachweis, Audit-Log) stehen im Arbeitsbereich zur Verfügung.