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Stand: März 2026 · Version 2.0

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für maschinengestützte Buchhaltungsdienstleistungen der Dafter 24 UG (haftungsbeschränkt).

Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB. Die englische Übersetzung dient nur der Information.

§ 1 Geltungsbereich und Wirksamkeit

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über Buchhaltungs-, Steuerberatungsvorbereitungs- und betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen, die die Dafter 24 UG (Haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber ihren Mandanten (nachfolgend „Auftraggeber") erbringt.

(2) Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedürfte.

Inkenntnissetzung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB dem Auftraggeber per E-Mail oder schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung kein schriftlicher Widerspruch des Auftraggebers, gelten diese AGB als angenommen und rechtsverbindlich vereinbart. Auf diese Rechtsfolge wird in der Zusendung ausdrücklich hingewiesen.

§ 2 Leistungsgegenstand – Maschinengestützte Buchhaltung

2.1 Beschreibung der Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Buchhaltungsdienstleistungen unter Einsatz automatisierter und KI-gestützter Systeme. Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Erfassung, Klassifizierung und Buchung von Geschäftsvorfällen nach SKR03 in Lexware Buchhaltung
  • Verarbeitung von Kontoauszügen und Eingangsrechnungen im Lexware ASCII-Format (EXTF)
  • Erstellung von Buchungsstapeln für den Import in Lexware Buchhaltung
  • Vorbereitung von E-Bilanzen mit Anlagenspiegel und Saldovortragsprüfung
  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)
  • Prüfung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 13b UStG, Reverse-Charge-Verfahren)
  • Bearbeitung von Anlagenbuchhaltung und Abschreibungen nach AfA-Tabellen
  • Übermittlung von Schriftstücken an das Finanzamt ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers
  • Allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung für deutsche Mandanten

2.2 Keine Vertretung – Handeln im Namen des Auftraggebers

Wichtiger Hinweis: Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Schriftstücke im eigenen Namen für den Auftraggeber. Sämtliche Schriftstücke, die gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden übermittelt werden, erfolgen ausschließlich im Namen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer handelt insoweit lediglich als technischer Dienstleister, nicht als Vertreter oder Bevollmächtigter im Rechtssinne.

(1) Der Auftragnehmer erbringt keine steuerberatenden Tätigkeiten im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Eine rechtliche Vertretung gegenüber Finanzbehörden findet nicht statt.

(2) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller gegenüber Behörden übermittelten Unterlagen und Erklärungen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

2.3 Einsatz automatisierter und KI-basierter Systeme

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Durchführung der vereinbarten Leistungen automatisierte Verarbeitungssysteme, KI-gestützte Buchungstools sowie externe Softwareprodukte einzusetzen.

(2) Alle maschinell erstellten Ergebnisse werden vor Weitergabe an den Auftraggeber einer menschlichen Qualitätskontrolle unterzogen.

(3) Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Einsatz derartiger Systeme ausdrücklich einverstanden.

2.4 Nicht enthaltene Leistungen

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind folgende Leistungen nicht Gegenstand des Vertrages:

  • Steuerberatung im Sinne des StBerG (Erstellung von Steuererklärungen, steuerliche Beratung)
  • Rechtsberatung jeglicher Art
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden
  • Buchhaltungsleistungen für Privatpersonen

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Dienstleistungsvereinbarung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

(3) Leistungsfristen und -termine sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle relevanten Belege, Kontoauszüge, Rechnungen und sonstigen buchungsrelevanten Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit aller übermittelten Unterlagen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Belege aufzubewahren und auf Anfrage vorzulegen (§§ 147, 257 HGB; § 147 AO).

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen in seinen steuerlichen oder rechtlichen Verhältnissen zu informieren.

(5) Für Dateinamen und Belegbezeichnungen gelten die vom Auftragnehmer vorgegebenen Konventionen. Abweichende Bezeichnungen können zu Mehraufwand führen, der gesondert berechnet wird.

4.1 ELSTER-Zertifikat

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein auf seinen eigenen Namen lautendes, gültiges ELSTER-Zertifikat bereitzustellen und dieses dem Auftragnehmer für die Dauer des Vertragsverhältnisses zugänglich zu machen. Ohne ein gültiges ELSTER-Zertifikat kann eine elektronische Übermittlung an das Finanzamt nicht durchgeführt werden. Verzögerungen oder Nachteile, die aus dem Fehlen oder der Ungültigkeit des Zertifikats entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

4.2 Kassensoftware

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Kassensoftware einzusetzen. Insbesondere müssen Kassensysteme den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) entsprechen und über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Folgen, die aus dem Einsatz nicht gesetzeskonformer Kassensoftware entstehen.

4.3 Wöchentlicher Belegupload

Wichtige Frist: Buchungsbelege sind vom Auftraggeber zumindest wöchentlich in die vom Auftragnehmer bereitgestellten Verzeichnisse hochzuladen. Bei späterem Hochladen von Belegen kann eine rechtzeitige Meldung beim Finanzamt nicht mehr gewährleistet werden. Für Versäumnisse und daraus resultierende Nachteile – insbesondere Versäumniszuschläge, Bußgelder oder späte Übermittlungen – haftet ausschließlich der Auftraggeber.

Der Auftraggeber hat Buchungsbelege spätestens bis zum Ende der der Geschäftswoche folgenden Woche vollständig hochzuladen. Fehlende Belege sind unverzüglich nachzureichen. Bei wiederholter Verletzung dieser Pflicht ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

§ 5 Vergütung und Zahlung

5.1 Vergütungsmodelle

Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und kann als monatliche Pauschalvergütung (Subskription-Modell), Stundenhonorar oder projektbezogenes Pauschalhonorar vereinbart werden. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Automatische Preisanpassung

Sofern kein gesondertes Schreiben mit einer abweichenden Preisanpassung erfolgt, wird die vereinbarte Vergütung jährlich zum 1. Januar eines jeden Jahres automatisch um den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) des Vorjahres angepasst. Die Anpassung erfolgt ohne gesonderte Kündigung oder zusätzliche Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird über die Anpassung spätestens bis zum 30. November des laufenden Jahres informiert. Die jährliche Preisanpassung gemäß Verbraucherpreisindex stellt keinen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages dar.

5.3 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Bei monatlichen Pauschalen wird die Vergütung jeweils zum Ersten eines Monats fällig und ist im Voraus zu entrichten.

Zahlungsweise bei Pauschalverträgen: Zahlungen in Verbindung mit pauschalen Honorarverträgen sind ausschließlich per SEPA-Lastschrift oder Kartenzahlung möglich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen oder seine Kartendaten mitzuteilen. Ohne Vorliegen eines gültigen Zahlungsmittels kann kein Pauschalvertrag abgeschlossen oder fortgeführt werden.

(3) Die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats oder die Bekanntgabe der Kartendaten ist Voraussetzung für den Beginn der Leistungserbringung bei Pauschalverträgen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnkostenpauschale von 40,– EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen.

5.4 Leistungseinstellung und Kündigung bei Zahlungsverzug

Zweistufiges Vorgehen bei Zahlungsverzug: Stufe 1 – Sofortige Leistungseinstellung: Mit Eintritt eines Zahlungsverzuges werden umgehend sämtliche Tätigkeiten des Auftragnehmers eingestellt. Das Versenden einer Zahlungserinnerung oder Mahnung durch den Auftragnehmer stellt gleichzeitig die Erklärung der Leistungseinstellung dar. Einer gesonderten Ankündigung oder Fristsetzung bedarf es nicht. Stufe 2 – Außerordentliche Kündigung: Besteht der Zahlungsverzug von mindestens einer vollen Monatsvergütung nach Zugang der Mahnung für weitere 7 Tage fort, ist der Auftragnehmer zusätzlich zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.

Folgeschäden, die dem Auftraggeber durch die Leistungseinstellung entstehen (z. B. verspätete Finanzamtsmeldungen, Bußgelder), gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. Die Wiederaufnahme der Tätigkeiten erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen einschließlich Verzugszinsen und Mahnkosten.

§ 6 Haftung und Haftungsausschluss

6.1 Grundsätzlicher Haftungsausschluss

Der Auftragnehmer schließt die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang aus. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für:

  • Fehler, die aus unvollständigen, fehlerhaften, unklaren oder verspätet übermittelten Unterlagen des Auftraggebers entstehen
  • Systemausfälle, Datenverluste oder Fehlfunktionen bei Dritten (z. B. Lexware, ELSTER, Bankensysteme, Cloudanbieter)
  • Folgen des Einsatzes nicht gesetzeskonformer Kassensysteme durch den Auftraggeber
  • Verspätete Übermittlungen an das Finanzamt aufgrund nicht rechtzeitig bereitgestellter Belege oder eines fehlenden/ungültigen ELSTER-Zertifikats
  • Fehler in maschinell verarbeiteten Daten, soweit diese auf fehlerhaften Eingangsdaten des Auftraggebers beruhen
  • Wirtschaftliche Nachteile, Bußgelder oder Versäumniszuschläge, die aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers resultieren

(2) Soweit die Haftung des Auftragnehmers nicht vollständig ausgeschlossen ist, ist sie der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf das 12-fache der monatlich vereinbarten Vergütung.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.2 Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer gegenüber für alle Schäden, die durch die Verletzung seiner Mitwirkungspflichten gemäß § 4 entstehen, insbesondere durch verspätete Belegbereitstellung, fehlendes ELSTER-Zertifikat oder den Einsatz nicht gesetzeskonformer Kassensysteme.

§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen, Unterlagen und Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Näheres regelt die gesonderte Datenschutzerklärung sowie ggf. ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Buchhaltungsdaten werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Anforderung herausgegeben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

(4) Die Schweigepflicht des Auftragnehmers gilt über das Vertragsende hinaus.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge mit monatlicher Pauschalvergütung werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Auftraggeber mit der Zahlung von mindestens einer Monatsvergütung in Verzug ist und nach Mahnung nicht innerhalb von 7 Tagen zahlt
  • der Auftraggeber trotz Abmahnung Mitwirkungspflichten wiederholt nicht erfüllt
  • kein gültiges SEPA-Mandat oder Zahlungsmittel hinterlegt ist
  • kein gültiges ELSTER-Zertifikat bereitgestellt wird
  • über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird

(3) Die jährliche automatische Preisanpassung gemäß § 5.2 (Verbraucherpreisindex) stellt ausdrücklich keinen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar.

(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

8.1 Kündigung bei GwG-Verdacht / illegaler Tätigkeit

Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz (GwG) oder sonstige illegale Tätigkeiten des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zusammenarbeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne vorherige Abmahnung mit sofortiger Wirkung einzustellen.

(1) Als Verdachtsmomente im Sinne dieser Regelung gelten insbesondere ungewöhnliche Zahlungsströme, Barzahlungen in unregelmäßiger Höhe, Unstimmigkeiten zwischen Belegen und tatsächlichen Geschäftsvorgängen, fehlende oder gefälschte Unterlagen sowie Hinweise auf Schwarzarbeit, Scheingeschäfte oder Steuerdelikt.

(2) Im Falle einer Kündigung nach dieser Vorschrift ist der Auftragnehmer berechtigt, als pauschalen Schadensersatz die Summe aller Rechnungen der letzten sechs Monate der Vertragsbeziehung zu verlangen. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob dem Auftragnehmer im Einzelfall ein höherer oder niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 9 Umsatzsteuer

(1) Der Auftragnehmer hat seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die erbrachten Leistungen unterliegen der deutschen Umsatzsteuer. Auf sämtlichen Rechnungen wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % gesondert ausgewiesen.

(2) Bei steuerbefreiten Leistungen oder Änderungen des Umsatzsteuersatzes durch den Gesetzgeber werden die Rechnungen entsprechend angepasst. Dies begründet kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

(3) Sofern der Auftraggeber Leistungen von ausländischen Dienstleistern bezieht, die dem Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG unterliegen, ist er für die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung in seiner eigenen Buchführung selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer unterstützt bei der buchhalterischen Erfassung solcher Vorgänge im Rahmen der vereinbarten Leistungen.

§ 10 Geistiges Eigentum

(1) Alle vom Auftragnehmer entwickelten Methoden, Buchungsvorlagen, Arbeitsanweisungen, Softwareskripte (z. B. VBA-Makros, Google Apps Scripts) und sonstigen Arbeitsmittel verbleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Dem Auftraggeber wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Ergebnissen eingeräumt.

(3) Arbeitsmittel und Vorlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben oder kommerziell genutzt werden.

§ 11 Änderungen der AGB

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

(2) Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung kein schriftlicher Widerspruch, gelten die geänderten AGB als angenommen und treten zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft. Auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

(3) Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit der ordentlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Dies gilt entsprechend für etwaige Lücken in diesen AGB.

(4) Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Unterschrift / Bestätigung: Mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages oder durch Inkenntnissetzung ohne Widerspruch innerhalb von 14 Tagen erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung an.